Zahlungsbedingungen

Kundenzahlungen, Plattformgebühr, wiederkehrende Belastungen und Zahlungsanpassungen

1. Zahlungsbestandteile

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag kann aus dem Preis des selbständigen Dienstleisters, genehmigten Zusatzzeiten, fest gebuchten Materialpaketen und der Sauber-&-Fix-Kunden-Plattformgebühr bestehen. Vor der zahlungspflichtigen Bestätigung wird der Gesamtpreis hervorgehoben; dies entspricht § 3 PAngV und den Anforderungen des § 312j BGB.

Sauber & Fix erhebt derzeit je bestätigter Buchung beziehungsweise abgerechnetem Buchungsvorgang eine Kunden-Plattformgebühr von 2,99 EUR einschließlich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer, sofern Ihnen vor Abschluss nicht ausdrücklich ein abweichender Betrag angezeigt wird.

2. Preis des Dienstleisters

Der Dienstleister bestimmt beziehungsweise wählt seinen angebotenen Stundensatz oder sonstigen Preis innerhalb der von der Plattform vorgesehenen transparenten Grenzen. Sauber & Fix legt den individuellen Stundenpreis eines konkreten Dienstleisters nicht im Auftrag des Kunden fest. Sie bestätigen den angezeigten Preis, bevor die Buchung verbindlich wird.

3. Zahlungsdienstleister und Kartenangaben

Kartenzahlungen und vergleichbare elektronische Zahlungen werden über einen eingebundenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe soweit eingesetzt, verarbeitet. Sie autorisieren die für die konkrete Buchung angezeigte Zahlung. Sauber & Fix speichert keine Kartenprüfnummer und soll keine vollständige Kartennummer in den eigenen Anwendungssystemen verarbeiten. Die Verarbeitung von Zahlungsdaten erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b beziehungsweise c DSGVO, soweit einschlägig.

4. Einmalige Buchungen

Bei einer einmaligen Buchung wird der zum Zeitpunkt des Abschlusses angezeigte Betrag unmittelbar belastet, reserviert oder entsprechend dem technischen Zahlungsablauf autorisiert. Der konkrete Status wird in der App angezeigt. Ein erfolgreicher Zahlungsstatus ersetzt nicht die Leistungserbringung; die Leistungspflicht des Dienstleisters folgt aus der angenommenen Buchung.

5. Wiederkehrende Buchungen

Bei täglich, wöchentlich, monatlich oder anderweitig regelmäßig geplanten Buchungen wird die erste Leistung grundsätzlich unmittelbar bei Einrichtung der Serie belastet oder autorisiert. Jede weitere geplante Leistung wird grundsätzlich etwa 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin belastet oder autorisiert. Mit Einrichtung der Serie stimmen Sie dieser wiederkehrenden Zahlungslogik für die konkret dargestellten Termine und Preise zu.

Wird eine zukünftige Einzelbuchung rechtzeitig wirksam storniert, wird die dafür vorgesehene Belastung nicht durchgeführt oder nach Maßgabe der Stornierungs- und Erstattungsregeln rückabgewickelt. Ein fehlgeschlagener Zahlungsvorgang kann zur Aussetzung oder Stornierung des betreffenden Termins führen.

6. Zusatzzeit

Wünscht der Kunde während oder im Zusammenhang mit einer laufenden Leistung zusätzliche Arbeitszeit, muss diese Zusatzzeit vor der Abrechnung ausdrücklich bestätigt werden. Die Bestätigung muss den Umfang und den daraus entstehenden Preis erkennen lassen. Beispiel: Wird eine zusätzliche Stunde zum bestätigten Stundensatz von 25,00 EUR genehmigt, erhöht sich der Dienstleisterpreis um 25,00 EUR, sofern nichts anderes ausdrücklich angezeigt wird.

7. Neuzuweisung an einen anderen Dienstleister

Wird eine Buchung wegen Ablehnung, Stornierung oder Nichtverfügbarkeit neu geöffnet, kann ein Ersatzdienstleister einen niedrigeren oder höheren Preis verlangen. Eine Neuzuweisung mit geändertem Preis wird erst verbindlich, wenn Ihnen der neue Satz und der aktualisierte Gesamtpreis angezeigt wurden, Sie diese Änderung aktiv akzeptiert haben und eine erforderliche zusätzliche Zahlung oder Autorisierung erfolgreich abgeschlossen ist. Bei einem niedrigeren Preis erfolgt eine entsprechende Anpassung der Abrechnung.

8. Materialpakete

Soweit ein Dienstleister ein festes Materialpaket anbietet und Sie dieses auswählen, wird der Paketpreis als eigener Bestandteil des Dienstleisterpreises angezeigt. Das Paket ist keine nachträgliche informelle Kostenerstattung, sondern eine vorab bepreiste Leistungsposition. Nicht genehmigte zusätzliche Materialforderungen sind nicht Teil des Sauber-&-Fix-Zahlungsvorgangs.

9. Rückerstattungen, Chargebacks und unberechtigte Zahlungen

Eine Erstattung wird nach der Erstattungsrichtlinie und zwingenden gesetzlichen Rechten geprüft. Eine Kartenrückbelastung beziehungsweise ein Chargeback über die Bank oder das Kartensystem ist ein eigener Zahlungsprozess und ersetzt nicht automatisch die vertragliche Sachverhaltsprüfung. Bei einer behaupteten unautorisierten Zahlung wird der Vorgang als Zahlungs- und Sicherheitsfall behandelt.

Sauber & Fix darf zur Klärung relevante Buchungs-, Zahlungs- und Kommunikationsdaten im gesetzlich zulässigen Umfang sichern. Die Verarbeitung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. b, c oder f DSGVO beruhen.

10. Rechnungen und Nachweise

Sauber & Fix kann im Namen und für Rechnung des Dienstleisters eine Dienstleistungsrechnung erzeugen, wenn eine entsprechende Bevollmächtigung besteht. Daneben kann Sauber & Fix für eigene Plattformleistungen eine eigene Rechnung ausstellen. Die Rechnungen müssen die jeweils einschlägigen Vorgaben des Umsatzsteuerrechts erfüllen; bei einer Kleinunternehmerleistung gelten insbesondere § 19 UStG und die speziellen Rechnungsangaben nach § 34a UStDV, soweit anwendbar.