Cookie-Einstellungen / Einwilligungsmanager
Steuerung von Cookies, SDKs und Endgerätetechnologien
1. Funktion des Einwilligungsmanagers
Der Einwilligungsmanager dient der technischen Steuerung freiwilliger Cookies, SDKs und vergleichbarer Zugriffe auf Ihr Endgerät. Er ist von den allgemeinen Kontoeinstellungen und von Verarbeitungen zu unterscheiden, die für die Durchführung einer Buchung erforderlich sind. Sie können die Einstellungen unabhängig von einer Kontolöschung ändern.
2. Verfügbare Kategorien
Unbedingt erforderlich
Immer aktiv / ErforderlichUmfasst nur Technologien, für die die Ausnahme des § 25 Abs. 2 TDDDG tatsächlich greift, insbesondere sichere Anmeldung, Sitzungsintegrität, Betrugsschutz, Zahlungsablauf und Speicherung Ihrer Einwilligungsentscheidung.
Präferenzen
FreiwilligUmfasst optionale Komforteinstellungen wie Sprache oder Darstellung, soweit deren Speicherung nicht bereits unbedingt erforderlich ist.
Analyse & Performance
FreiwilligUmfasst nicht notwendige Nutzungs-, Fehler- und Leistungsanalysen. Diese Kategorie wird nur nach der erforderlichen Einwilligung aktiviert.
Personalisierung & Marketing
FreiwilligUmfasst optionale profilbildende oder werbliche Technologien und wird nur aktiviert, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung vorliegt.
3. Transparenz je Technologie
Für jede optionale Technologie sollen Zweck, Anbieter, Art der verwendeten Kennung beziehungsweise Information, Speicherdauer und Widerrufsmöglichkeit dargestellt werden. Eine pauschale Bezeichnung wie „Partner“ genügt nicht, wenn eine genauere Information nach Art. 13 DSGVO oder für eine informierte Einwilligung nach Art. 7 DSGVO erforderlich ist.
4. Speichern und Ablehnen
Der Einwilligungsmanager stellt eine Funktion zum Speichern Ihrer Auswahl und eine gleichwertig erreichbare Möglichkeit zum Ablehnen optionaler Kategorien bereit. Eine Änderung wird technisch so schnell wie möglich auf die eingebundenen Tags und SDKs übertragen. Einwilligungsstände werden versioniert, damit Sauber & Fix die Einhaltung von Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen kann.
5. Auswirkungen einer Ablehnung
Die Ablehnung optionaler Technologien verhindert nicht die Nutzung der Kernfunktionen der Kunden-App, soweit die jeweilige Technologie nicht unbedingt erforderlich ist. Kann eine ausdrücklich angeforderte Zusatzfunktion ohne einen bestimmten Gerätezugriff nicht funktionieren, wird die Auswirkung transparent und auf diese Funktion beschränkt erklärt.
6. Betriebssystemberechtigungen
Berechtigungen für Standort, Kamera, Fotos oder Benachrichtigungen werden auf Betriebssystemebene gesteuert und nur angefordert, wenn die jeweilige Funktion genutzt wird. Die Gewährung einer solchen Berechtigung ersetzt keine gesonderte Einwilligung für unabhängige Analyse-, Marketing- oder Trackingzwecke.